Beide Clubs müssen einen Geldbetrag von mindestens 20 000 Euro in Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention investieren, wie das Gericht am Donnerstag entschied. Außerdem müssen sie ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen - die Vollstreckung dieser Strafe wird jedoch bis 4. Oktober 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Nur wenn es bis dahin zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt, treten die Ausschlüsse in Kraft.
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