Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Petrak hatte beim 1:2 in der 58. Minute nach einer umstrittenen Notbremse die Rote Karte von Schiedsrichter Norbert Grudzinski gesehen. Petrak und der FCN haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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